Bewilligung rückengerechter Alltags- und Arbeitshilfen

1. Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel zur Aufrechterhaltung und Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient.

Jeder Versicherte, der wiederholte Arbeitsunfähigkeit auf Grund chronischer Nacken- und Rückenbeschwerden hat.

Jeder Versicherte, bei dem eine Rehamaßnahme und/oder eine Bandscheibenoperation erfolgt ist.

Jeder Versicherte, bei dem der orthopädische Bürostuhl dazu dient, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten.

2. Welche Hilfsmittel werden bewilligt oder bezuschusst?

Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation werden i.d.R. folgende Hilfs- und Arbeitsmittel gefördert:

  • Stehpulte
  • Höhenverstellbare Arbeits- und Schreibtische
  • Bürostühle
  • Arthrodesenstühle
  • Autositze
  • LKW-/Bussitze
  • technische Arbeitshilfen
  • Transport- und Hebehilfen im Betrieb
  • Ergonomisches PC-Zubehör
  • u.v.m.

Ihren Bedarf klären Sie bitte auch mit Hilfe Ihres Facharztes und den technischen Beratern der zuständigen Kostenträger.

3. Wo stelle ich meinen Antrag?

4. Was brauche ich zur Antragstellung?

  • Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen (Beide Formulare erhalten Sie beim  Rentenversicherungsträger).
  • Das ärztliche Attest vom Facharzt (z,B. Orthopäde) oder den Entlassungsbericht der Rehaklinik.
  • Ausführliche Tätigkeitsbeschreibung, bzw. Stellenbeschreibung.
  • Den Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers.

Reichen Sie die oben bezeichneten Unterlagen möglichst vollständig bei Ihrem Kostenträger ein. Sie verkürzen damit die Bearbeitungszeit.

5. Wer ist bei der Antragsstellung oder bei offenen Fragen behilflich?

  • selbstverständlich das balans-Team!

Hierzu folgende Schritte beachten:

5.1. Füllen Sie das Formular G 100 und die Anlagen G 130 und G 3143 der Deutschen Rentenversicherung aus (siehe Informationsblatt G103). Erhältlich beim Fachhandel.

5.2. Kontaktieren Sie Ihren behandelnden Hausarzt oder Orthopäden und bitten Sie ihn, die Formulare G3004/3005 und G1206 für die ärztliche Stellungnahmen auszufüllen (siehe Informationsblatt G 3002 und G3003).

5.3. Senden Sie die ausgefüllten Formulare an balans zur Überprüfung.

5.4. Senden Sie Ihren Antrag mit den ausgefüllten Formularen, unserem Angebot sowie dem ärztlichen Befundbericht an den für Sie zuständigen Kostenträger (z. B. Deutschen Rentenversicherung).

Dann heißt es Geduld haben und nicht nachgeben. Ergebnisse des Antrages dauern i. d. R. mehrere Wochen und Monate.

Andere Institutionen:

  • Die Reha-/Sozialarbeiter der Rehakliniken.
  • Die Rehaberater der Rentenversicherungsträger.
  • Die Technischen Berater der Arbeitsämter.
  • Die behandelnden Ärzte und Betriebsärzte.
  • Die Fachkräfte für Arbeitsicherheit und die Betriebsärzte Ihres Unternehmens.

6. Wichtig, bitte beachten!

Der Antrag muss  vor der Anschaffung eines Hilfsmittels  bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden.  Ansonsten erlischt der Anspruch!

Die Kostenträger sind – je nach Voraussetzung :

  • Rentenversicherungen:15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  • Berufsgenossenschaft:Nach Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Arbeitsamt:Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung und Auszubildende.
  • Integrationsamt:Selbstständige, Beamte und Sonderfälle (Voraussetzung: mindestens 50% GdB oder 30% mit Gleichstellung).

Sie haben noch Fragen?
Das balans-Team hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet Ihre Fragen!
Telefon:    069 – 13 37 96 68
E-Mail:      info@balans-online.de
Internet:   www.balans-online.de